DissertationFirst publicationDOI: 10.48548/pubdata-3009

Die zivile Wehrverwaltung der Bundeswehr

Chronological data

Date of first publication2026-02-13
Date of publication in PubData 2026-02-13
Date of defense2026-02-11

Language of the resource

German

Abstract

Die zivile Wehrverwaltung stellt mit über 81.000 Mitarbeitern eine der größten Behördenorganisationen Deutschlands dar, ist jedoch in der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. Dabei besitzt sie seit 1956 nach Artikel 87b GG Verfassungsrang und ist für die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte von essenzieller Bedeutung. Gemeinsam mit den Streitkräften gemäß Artikel 87a GG bildet sie den Nucleus der Wehrverfassung und damit die grundgesetzliche Basis der Bundeswehr. Trotz ihrer engen organisatorischen Verflechtung besteht eine verfassungsrechtlich normierte Binnenseparierung: Die zivile Wehrverwaltung muss als gleichwertige, selbstständige Organisationseinheit institutionell und personell getrennt von der hierarchischen Struktur der Streitkräfte existieren. Dieses Rechtskonstrukt sui generis bildet das wehrverfassungsrechtliche Trennungsgebot. Die vorliegende Dissertation untersucht die Spannungsfelder zwischen dieser grundgesetzlichen Normierung und einer politisch generierten Verfassungsrealität, die durch die Neuausrichtung der Bundeswehr von einer zunehmend zivil-militärischen Durchmischung geprägt ist. Im Zentrum steht die Frage, inwieweit die aktuelle Organisationspraxis der Bundeswehr unter dem Primat der Politik noch mit dem strikten Trennungsgebot vereinbar ist. Die Arbeit analysiert hierbei detailliert, ob die Erosion der strukturellen und personellen Trennung eine schleichende oder bereits bestehende Verfassungswidrigkeit darstellt und entwickelt rechtlich valide Lösungskonstrukte für eine moderne, einsatzfähige Bundeswehrstruktur unter der Prämisse der Zeitenwende.

Keywords

Bundeswehr; Bundeswehrverwaltung; Zivile Wehrverwaltung der Bundeswehr; Zivil-militärische Durchmischung; Bundeswehrreform; Dresdner Erlass; Osnabrücker Erlass; Trennungsgebot

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Leuphana University Lüneburg

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355 :: Militärwissenschaft

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