Relevanz von Rechnungslegungsempfehlungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) unter besonderer Berücksichtigung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. (DRS) 20 (Konzernlagebericht)
Chronological data
Date of first publication2015-11-30
Date of publication in PubData 2026-05-28
Language of the resource
German
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Abstract
Der Gesetzgeber hat bereits 1998 im Rahmen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) auf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags die Möglichkeit zur Gründung eines privaten Rechnungslegungsgremiums im Handelsgesetzbuch (HGB) festgeschrieben. Dieses Gremium soll unter anderem „Rechnungslegungsempfehlungen für die Konzernrechnungslegung (Standards)“4 entwickeln. Um den Empfehlungen zu einer stärkeren Durchsetzungskraft zu verhelfen und einen Anreiz für Unternehmen zu setzen, die Empfehlungen anzunehmen, hat der Gesetzgeber in § 342 Abs. 2 HGB eine – allerdings widerlegbare – Vermutungsregelung vorgesehen. Als privatrechtlich organisierter Standardsetzer wurde 1998 das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) etabliert.
Keywords
Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG); Deutscher Bundestag; Handelsgesetzbuch (HGB); Privates Rechnungslegungsgremium
Leuphana Institution
Notes
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