Master ThesisFirst publication DOI: 10.48548/pubdata-1647

„Papiertigern Zähne verleihen“ - Durchsetzung von Maßnahmen aus kommunalen Lärmaktionsplänen durch Gemeinden, Umweltverbände und Betroffene im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörden

Eine Untersuchung möglicher Rechtsansprüche aus kommunaler Lärmaktionsplanung im Lichte ihrer „praktischen Wirksamkeit" sowie des kommunalen Selbstverwaltungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der bislang hierzu ergangenen Rechtsprechung

How municipalities, environmental associations and affected persons can enforce measures from local noise action plans in the field of road traffic authority competence – a survey of potential legal claims on the grounds of local noise action planning in light of its “practical effectiveness” and the municipalites‘ right to self-government with focus on previously issued jurisdiction

Chronological data

Date of first publication2025-02-19
Date of publication in PubData 2025-02-19
Date of thesis submission2020-12-14

Language of the resource

German

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Abstract

„Papiertigern Zähne verleihen“ – Durchsetzung von Maßnahmen aus kommunalen Lärmaktionsplänen durch Gemeinden, Umweltverbände und Betroffene im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörden. Eine Untersuchung möglicher Rechtsansprüche aus kommunaler Lärmaktionsplanung im Lichte ihrer „praktischen Wirksamkeit" sowie des kommunalen Selbstverwaltungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der bislang hierzu ergangenen Rechtsprechung (Masterarbeit im Studiengang LL.M. Nachhaltigkeitsrecht – Energie, Ressourcen, Umwelt von Georg Kleine, LL.M.) Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Jahr 2018 in einer aufsehenerregenden Entscheidung (Urt. v. 17.07.2018 – 10 S 2449/17 –, juris) Gemeinden einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen das Land als Rechtsträger der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf Umsetzung von in Lärmaktionsplänen festgelegten Maßnahmen zuerkannt. Dieser ergebe sich aus der Zugehörigkeit der Lärmaktionsplanung zum kommunalen Selbstverwaltungsrecht. Eine rechtmäßige Lärmaktionsplanung reduziere dabei das fachrechtlich bestehende Maßnahmeermessen der planvollziehenden Fachbehörde auf null. Die Lärmaktionsplanung stand lange im Schatten der Luftreinhalteplanung, die besonders durch die von der Deutschen Umwelthilfe erstrittenen Urteile erkennbar an Bedeutung gewonnen hatte. Durch die Anerkennung auch ihrer gerichtlichen Durchsetzbarkeit, gewinnt die Lärmaktionsplanung aus Sicht des Verfassers nunmehr deutlich an Bedeutung. Der Verfasser erörtert ausgehend von der o. g. Entscheidung unter Berücksichtigung der straßenverkehrsrechtlichen Lärmschutzrechtsprechung das Bestehen sowie Inhalte möglicher Rechtsansprüche von Gemeinden, klagebefugten Umweltverbänden und Privatpersonen auf Grundlage kommunaler Lärmaktionspläne. Der Fokus liegt dabei auf Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörden. Dabei stellt er zum einen die landesrechtlich unterschiedlich ausgestalteten Kompetenzen zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen in einen verfassungsrechtlichen Kontext. Zum anderen setzt er sich mit den unionsrechtlichen Hintergründen der Lärmaktionsplanung als Instrument des gebietsbezogenen Immissionsschutzes sowie den Anforderungen des „effet utile“ an die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie auseinander und zeigt Unterschiede zur Luftreinhalteplanung auf. Vertiefte Betrachtung findet ferner die Frage, ob der EuGH-Rechtsprechung mit Blick auf einen maßnahmenbezogenen Planvollzugsanspruch Maßgaben zur völker- und unionsrechtskonformen Auslegung deutscher Umsetzungsgesetze zu entnehmen sein könnten. Abschließend gibt er einen Ausblick auf gerichtlichen Korrekturbedarf deutscher Umsetzungsgesetze zur Lärmaktionsplanung und zeigt exemplarisch anknüpfende Untersuchungsgegenstände auf.

Keywords

Lärm; Lärmbelastung; Lärmaktionsplan; Lärmaktionsplanung; Effektivitätsgrundsatz; Effet utile; Lärmschutz; Kommune; Straßenverkehr; Straßenverkehrsbehörde; Gemeinde; Europarecht; Verfassungsrecht; Verbandsklage; Kommunalrecht; Landesrecht

Grantor

Leuphana University Lüneburg

Study programme

Nachhaltigkeitsrecht - Energie, Ressourcen, Umwelt

Notes

Die Untersuchung bildet die Rechtsprechung bis einschließlich Dezember 2020 ab. Die zweite Runde der Lärmaktionsplanung (Umsetzungsfrist bis Juli 2024) bietet aus Sicht des Verfassers u. a. Anlass zur Untersuchung eines Anspruchs sowohl auf ambitionierte Planfortschreibung und als auch effektive straßenverkehrsbehördliche Maßnahmenumsetzung - jeweils nach den Maßgaben des effet utile. Hierfür bietet diese wissenschaftliche Arbeit bereits Grundlagen.

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DDC

620.23

Creation Context

Study