Recht und Realität von Mitbestimmung im westdeutschen Dienstleistungssektor: 11 Fallstudien
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Chronological data
Date of first publication2009-11
Date of publication in PubData 2025-07-30
Language of the resource
German
Abstract
GmbHs, die regelmäßig zwischen 500 und 2000 Beschäftigte aufweisen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen drittelmitbestimmten Aufsichtrat zu bilden. Eigene Studien demonstrierten, dass entgegen den rechtskräftigen Regelungen weniger als die Hälfte aller GmbHs im westdeutschen Dienstleistungssektor mit 500 bis 2000 Beschäftigten einen Aufsichtsrat bilden. Damit findet auch die in diesem Organ vorgesehene Mitbestimmung der Arbeitnehmer nicht statt. Auf der Suche nach potenziellen Bestimmungsgründen wurde ökonometrisch ermittelt, dass sich die Organisationsform des Hauptgesellschafters, aber auch die Beschäftigtenzahl auf die Wahrscheinlichkeit des Bestehens eines Aufsichtsrats auswirkt. Um die überraschenden Ergebnisse besser einordnen zu können wurden für die vorliegende Analyse Fallstudien durchgeführt. Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite wurden gezielt gefragt, weshalb in ihrem Unternehmen kein Aufsichtsrat existiert. Außerdem wurde die Stellung und Bedeutung des Betriebsrates sowie von Mitbestimmung allgemein ermittelt. Die Befragung zeigt, dass Arbeitgeber und Belegschaft die Bildung von Betriebsräten in der Regel begrüßen. Ein Aufsichtsrat wird hingegen als überflüssig erachtet. Insgesamt zeigt die Analyse, dass Arbeitnehmermitbestimmung auf Abteilungsebene mehr Bedeutung beigemessen wird als in den gesetzlich vorgeschriebenen Institutionen.
Keywords
Dienstleistungssektor; Fallstudie
Series title
Number of the series contribution
150